20. Juli 1944: Attentat auf Hitler

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„Du sollst nicht töten“, so steht es im 5. Gebot. Gilt das ausnahmslos in jedem Fall? Oder sollte man besser übersetzen: „Du sollst nicht morden?“ Morden, das wäre die mit Heimtücke geplante Tötung aus niederen Beweggründen. Aber könnte das Töten eines Anderen aus höheren Beweggründen zur Rettung vieler erlaubt sein?

Am 20. Juli 1944 fand das Bombenattentat auf Hitler statt, ausgeführt durch Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg, einem selbst im Jahr zuvor schwer verwundeten Soldaten.

Stauffenberg hatte Zugang zum Diktator und bei einer Lagebesprechung in seinem militärischen Hauptquartier in Ostpreußen soll die Bombe gezündet werden. Stauffenberg verlässt die Besprechung und der Sprengsatz detoniert, aber der, den es treffen soll, kommt nur leicht verletzt mit dem Leben davon. Unter den 24 Teilnehmern gibt es am Ende 4 Tote, 9 schwer und 11 leicht Verletzte.

Noch in der Nacht zum 21. Juli 1944 finden in Berlin Graf Stauffenberg und seine engsten Weggefährten den Tod durch Erschießen. Und infolge dieses gescheiterten Attentates findet dann eine atemlos-rachsüchtige Hetze auf alle Oppositionellen statt.

Man schätzt, dass in diesem Zuge wohl Tausende von Menschen den Tod gefunden haben, unter ihnen auch zahllose Kirchenvertreter wie Dietrich Bonhoeffer und Pater Alfred Delp.

„Du sollst nicht töten.“ Gilt das auch gegenüber Massenmördern wie Hitler? Aber was ist, wenn die Tötung des Diktators, wenn das, was Tyrannenmorde genannt wird, die ultima ratio ist, also der letzte verzweifelte Versuch, anderes unschuldiges Leben zu retten? Man bedenke nur einmal: Was wäre gewesen, wenn dieses Attentat vor 77 Jahren Erfolg gehabt hätte?

Aber vielleicht ist trotz des Misslingens des Anschlages doch auch die Tatsache wichtig, dass damals Menschen nach gründlicher Prüfung ihres Gewissens, nach akribischer Planung und nicht zuletzt unter Einsatz ihres eigenen Lebens dieses moralische Mahnmal vor der Welt, dieses Lebenszeichen für ein besseres Deutschland gesetzt haben.

Das verdient unsere Hochachtung und unseren Respekt auch noch 77 Jahre danach.

Bei jeder Taufe und in jeder Osternachtfeier werden den Christen seit bald 2000 Jahren noch vor dem Glaubensbekenntnis an den lebendigen und Leben schaffenden Gott die Fragen vorgelegt: „Widersagen Sie dem Bösen, um in der Freiheit der Kinder Gottes leben zu können?“ „Widersagen Sie den Verlockungen des Bösen, damit es nicht Macht über Sie gewinnt?“ „Widersagen Sie dem Satan, dem Urheber des Bösen?“

Kann es sein, dass uns damit eine Widerstandskraft gegen das Böse zugemutet und zugetraut wird? Kann es in letzter Konsequenz, wenn also alle sonstigen Wege versperrt sind, und nach reiflicher Prüfung unseres Gewissens sein, dass zur Rettung anderer auch die Tötung des Mörders erlaubt ist?

Vor dem Gott des Lebens ist das zu bedenken und zu verantworten.

Ein Beitrag von Pfarrer Wolfgang Sudkamp.

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