Kirchenvorstand

Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie auch auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. 
Dieses Vermögen zu verwalten und dessen Erträge sinnvoll zu verwenden ist Aufgabe des Kirchenvorstandes. Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Grundlage dafür ist das Vermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1924, das in Nordrhein-Westfalen als Landesgesetz fortgilt. 

Der Kirchenvorstand besteht aus amtlichen Mitgliedern und Wahlmitgliedern. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Jeweils nach 3 Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Auf diese Weise ist Kontinuität in der Vermögensverwaltung gegeben. Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Geistliche ist kraft Gesetzes der Vorsitzende.

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com