Kirchenvorstand
Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie auch auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden.
Dieses Vermögen zu verwalten und dessen Erträge sinnvoll zu verwenden ist Aufgabe des Kirchenvorstandes. Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Grundlage dafür ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. Oktober 2024.
Der Kirchenvorstand besteht aus amtlichen Mitgliedern und Wahlmitgliedern. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Geistliche ist kraft Gesetzes der Vorsitzende des Kirchenvorstandes.
Im November 2025 wurden folgende Personen in die Kirchenvorstände des Pastoralen Raumes Wittekindsland gewählt:
St. Johannes Baptist Herford
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)
Winfried Arbeiter (stellvertretender Vorsitzender)
Helena-Maria Koppe
Laura Langenscheidt
Christian Kowalewski
Dietmar W. Reuber
Andreas Spilker
Vertreterin aus dem Rat der Pfarreien (RdPf) im Kirchenvorstand: Anne Hollenbach
St. Joseph Bünde
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)
Andreas Karger
Michael Kersting (stellvertretender Vorsitzender)
Gottfreid Lenz
Melanie Muci
Dr. Jürgen Wulf
Vertreter aus dem Rat der Pfarreien (RdPf) im Kirchenvorstand: Thomas Nagel
St. Dionysius Enger
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus (Vorsitzender des Kirchenvorstands)
Prof. Dr. Matthias Amen
Peter Doits
Thomas Gloß
Christian Götzte
Christoph Stankiewicz
Franz Veer (stellvertretender Vorsitzender)
Vertreterin aus dem Rat der Pfarreien (RdPf) im Kirchenvorstand: Maria Dargel